Hörgeräteverordnung

Die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung merken Patienten oftmals daran, dass sie Hörprobleme bzw. Schwierigkeiten bei der Verständlichkeit in Gesellschaft (Familienfeier, Gaststätte) oder beim Fernsehen haben.

Dabei empfinden sie meist, dass sie ansonsten noch alles relativ gut hören. Das Gehör verschlechtert sich meist allmählich. Dies wird oft erst sehr spät wahrgenommen.

Wir führen in unserer Praxis die nötigen Hörtests durch (Ton- und Sprachaudiogramm). Lässt sich hierbei eine entsprechende Schwerhörigkeit feststellen, so ist durch uns Hörgeräteverordnung möglich. Im Zusammenhang hiermit werden Sie selbstverständlich durch uns über das folgende Procedere ausführlich aufgeklärt.

Vom Hörgeräteakustiker erhalten Sie ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse und Hörprobleme eingestellte Hörgeräte. Diese testen Sie im Alltag, so dass die Hörgeräteanpassphase oftmals Wochen oder sogar mehrere Monate andauern kann.

Falls Sie bereits Hörgeräteträger/-in sind, bieten wir Ihnen in unserer Praxis Hörgeräteüberprüfungen an. Hierbei wird im freien Schallfeld das Wortverständnis mit und ohne Hörgeräte verglichen, um so den Verstehensgewinn durch die Hörgeräte deutlich zu machen.

Ihr Nutzen

Mit Hilfe von Hörgeräten können Sie Hörprobleme minimieren, denn:

"Schlecht sehen trennt von den Dingen, schlecht hören aber trennt von den Menschen."

Durch die Hörgeräteüberprüfung wird der Verstehensgewinn durch die Hörgeräte verdeutlicht und kann ggf. weiter optimiert werden.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter: 09071 / 58730